Pfadnavigation

Was bedeutet das EuGH-Urteil zu Kundenanlagen?

DIHK-Kurzumfrage zeigt: Erhebliche Teile der Wirtschaft betroffen
Heizöl-Kraftwerkt mit Umspannwerk und Stromleitung

Bei der lokalen Stromversorgung werden die Regeln strenger

© coolkengzz / iStock / Getty Images Plus

Ende 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen wichtigen Teil der deutschen Energienetz-Systematik infrage gestellt: Dem Urteil zufolge verstößt die Ausgestaltung der "Kundenanlage" gegen EU-Recht. Eine Kurzumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) beleuchtet die Betroffenheit der Betriebe.

Kundenanlagen nach § 3 Abs. 24a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind geografisch meist eng begrenzte Erzeugungsanlagen, die Letztverbraucher innerhalb von Gebäuden, Gewerbe- oder Gebäudekomplexen versorgen. Sie können sich aber auch außerhalb von Gebäuden über ein größeres Grundstück erstrecken. Der Vorteil: Ihr Betreiber gilt nicht als Netzbetreiber, muss also nicht die hierfür typischen Netzpflichten erfüllen. 

Genau dies bemängelte der EuGH seiner Entscheidung vom 28. November 2024: Obwohl sie nach EU-Recht alle Merkmale für ein Netz erfülle, umgehe die Kundenanlage nach deutschem Recht die Netzbetreiberpflichten. Dies schränke den Wettbewerb ein, monierte der Gerichtshof.

Rechtssicherheit auf der Kippe

Damit ist die rechtssichere Weiterleitung von Energie und insbesondere von Strom innerhalb eines Betriebsnetzes hierzulande ungewiss. Betroffen sind unzählige dezentrale Energieversorgungsanlagen in Deutschland: Industrie-, Betriebs- und Gewerbenetze ebenso wie beispielsweise Stromnetze von Einzelhandelszentren, Bürogebäuden, Krankenhäusern oder Universitäten.

Vor diesem Hintergrund hat die DIHK im März bundesweit Unternehmen zum Thema befragt. Die Rückmeldungen aus den Betrieben zeigen, dass mehr als die Hälfte davon eine Kundenanlage betreibt – vielfach sogar unbewusst. Was die Kurzumfrage im Einzelnen ergeben hat und was das für die Bedeutung des Urteils in der Praxis heißt, erfahren Sie in der 

DIHK-Umfrage "Kundenanlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz" (PDF, 432 KB)

Kontakt

Dr. Sebastian Bolay Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie

Kontakt

Portätbild Sven Ehling
Sven Ehling Pressesprecher | Visuelle Kommunikation